BAFA-Förderung
Beratung mit bis zu 50 % Zuschuss
Esser Consulting ist beim BAFA als Beratungsunternehmen im Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ gelistet. Für kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Deutschland übernimmt der Staat einen Teil der Beratungskosten.
50 % · bis 1.750 €
auf bis zu 3.500 € Beratungskosten je Beratung (neue Bundesländer: 80 %, bis 2.800 €)
bis 5 Beratertage
abgeschlossene Beratung, bis zu zwei pro Jahr
Anträge bis 31.12.2026
Laufzeit der aktuellen Förderrichtlinie — Antrag immer vor Vertragsschluss
Ablauf
In fünf Schritten zur geförderten Beratung
Die Reihenfolge ist entscheidend: Wer den Vertrag vor dem Informationsschreiben unterschreibt, verliert die Förderung.
Erstgespräch
Wir klären Thema, Umfang und ob Ihr Unternehmen förderfähig ist. Sie erhalten ein Angebot — noch ohne Unterschrift.
Antrag beim BAFA
Ihr Unternehmen stellt den Antrag online. Die Angaben zu meinem Beratungsunternehmen bekommen Sie von mir.
Informationsschreiben abwarten
Leitstelle und BAFA prüfen die Voraussetzungen. Erst danach wird der Beratungsvertrag geschlossen.
Beratung & Bericht
Beratung mit festem Ergebnis, abgeschlossen mit einem schriftlichen Beratungsbericht nach BAFA-Vorgaben.
Zuschuss erhalten
Sie bezahlen die Rechnung, reichen den Verwendungsnachweis ein und erhalten den Zuschuss nach Prüfung ausgezahlt.
Förderfähige Einstiege
Diese Beratungen lassen sich gut fördern
Umfang und Inhalt stimme ich so ab, dass sie in den Förderrahmen von höchstens fünf Beratertagen passen.
Logistics Performance Check
Materialfluss, Lager und Versand analysieren, Engpässe mit Ursachen, priorisierter Maßnahmenplan.
ProzesseProzess- & Digitalisierungs-Check
Systembrüche und Doppelerfassung aufdecken, Digitalisierungs-Roadmap mit Reihenfolge.
KIKI-Automatisierungs-Sprint
Anwendungsfälle bewerten, ersten produktiven Fall auswählen, Einsatz nach EU AI Act planen.
Häufige Fragen zur BAFA-Förderung
Wer kann die Förderung bekommen?
Kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition (weniger als 250 Beschäftigte, höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme), rechtlich selbstständig, mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland — aus der gewerblichen Wirtschaft oder den Freien Berufen. Unternehmen ohne Sitz in Deutschland sind nicht antragsberechtigt.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Gefördert werden Beratungskosten bis 3.500 € netto je Beratung. In den alten Bundesländern beträgt der Zuschuss 50 %, also bis zu 1.750 €; in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und Region Leipzig) 80 %, also bis zu 2.800 €. Die Beratung darf höchstens fünf Tage (40 Stunden) umfassen.
Wie oft kann ich die Förderung nutzen?
Bis zu zwei in sich abgeschlossene Beratungen pro Jahr und höchstens fünf innerhalb der Laufzeit der Förderrichtlinie.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Vor dem Beratungsvertrag. Erst wenn Sie das Informationsschreiben der Leitstelle erhalten haben, darf der Vertrag geschlossen werden — der Vertragsschluss gilt bereits als Beginn der Beratung. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Die aktuelle Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2026.
Wer stellt den Antrag?
Ihr Unternehmen stellt den Antrag selbst online beim BAFA und ist Zuschussempfänger. Ich nenne Ihnen die nötigen Angaben zu meinem Beratungsunternehmen und zum Beratungsinhalt; Unternehmen im ersten Jahr nach Gründung führen vorher ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner, zum Beispiel der IHK.
Wie wird abgerechnet?
Sie bezahlen meine Rechnung vollständig, reichen innerhalb von sechs Monaten nach dem Informationsschreiben den Verwendungsnachweis mit Beratungsbericht und Zahlungsbeleg ein und erhalten den Zuschuss nach Prüfung durch das BAFA ausgezahlt.
Welche Themen sind förderfähig?
Konzeptionelle, individuelle Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung — etwa Logistik- und Lagerprozesse, Digitalisierung, KI-Einsatz oder die Vorbereitung neuer Absatzmärkte. Nicht gefördert werden Rechts- und Steuerberatung, reine Fördermittelberatung sowie die operative Umsetzung.
Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die Förderrichtlinie und die Entscheidung des BAFA; eine Förderzusage kann ich nicht geben. Offizielle Informationen: bafa.de – Unternehmensberatung.
Nächster Schritt
Ist Ihre Beratung förderfähig?
Schildern Sie kurz Thema und Unternehmen — ich sage Ihnen im Erstgespräch, ob und wie die BAFA-Förderung passt, und schicke ein Angebot, das Sie dem Antrag zugrunde legen können.